Die hilft, schützt und berät
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Die hat für ihre Mitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten ist. Sie umfasst die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer dienstlichen Tätigkeit und erstreckt sich auf den gesamten Bereich der dienstlichen Tätigkeit aller aktiven Mitglieder. |
Höchstdeckungssumme je Schadensfall bei |
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Personen- und Sachschäden |
2.000.000 € |
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Vermögensschäden |
20.000 € |
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Verlust von Schulschlüsseln |
20.000 € |
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Schäden am Eigentum der Schule oder von Dritten für den Schulbereich zur Verfügung gestellten Sachen bis zur Höhe von |
5.500 €. |
In jedem Schadensfall, gleichgültig ob die Ansprüche berechtigt scheinen oder nicht, ist unverzüglich von der eine Schadensanzeige anzufordern. |
Auf keinen Fall dürfen Beträge verauslagt oder Reparaturaufträge erteilt werden. Ebenso dürfen keine Erklärungen abgegeben werden, die einem Schuldanerkenntnis gleichkommen. |
Quelle: -Jahrbuch 2003, S.14
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Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an die -Landesgeschäftsstelle:
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