GEW - Rechtsschutz
Die hilft, schützt und berät |
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Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Leistung der für ihre Mitglieder, und zwar für | |
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Der -Rechtsschutz ist subsidiär; Ansprüche gegen Dritte (z.B. gegen Rechtsschutzversicherungen) muss das Mitglied vorrangig geltend machen. | |
Der Rechtsschutz wird gegeben in Form von Beratung und ggfs. durch Rechtsvertretung durch die oder durch von der -Rechtsschutzstelle benannte Prozessvertreter sowie in Form von Geldbeihilfen. | |
-Rechtsschutz wird auf dem -Formblatt bei der zuständigen -Rechtsschutzstelle beantragt. Das Mitglied fügt dem Antrag eine kurze, vollständige und wahrheitsgetreue schriftliche Darstellung des Rechtsfalles bei sowie Kopien aller für die Beurteilung der Rechtssache notwendigen Schriftstücke und Bescheide. | |
Quelle: -Jahrbuch 2003, S.14 | |
Mehr über den -Rechtsschutz finden Sie hier: |